Blog-Info

Christliche Fundamentalisten halten ihren Glauben für den einzig wahren. Die Bibel ist Glaubensgrundlage und gleichzeitig strenges Regelwerk für den Alltag. Andere Religionen lehnen sie ab, alle Nichtchristen wollen sie bekehren. Homosexualität gilt als Sünde. Sex vor der Ehe ist verpönt. Die Evolutionstheorie stellen sie in Frage. Und bibeltreue Lobbyvereine bemühen sich um Einfluss auf Politik und Medien. Wir wollen kritisch über die Evangelikale Bewegung berichten.
Unser Buch "Mission Gottesreich – Fundamentalistische Christen in Deutschland" bietet einen Überblick. In dem Blog wollen wir weiter über Beiträge, Gemeinschaften und Veranstaltungen von Evangelikalen informieren sowie auf andere Berichte über Evangelikale hinweisen. Außerdem veröffentlichen wir hier Reaktionen auf das Buch.

Sexualkunde ist Pflicht

Bundesverfassungsgericht weist Klage baptistischer Eltern zurück

Eltern dürfen ihre schulpflichtigen Kinder in Deutschland nicht aus religiösen Gründen vom Sexualkunde-Unterricht fernhalten. Das hat Anfang August 2009 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Eine Grundschule in Ostwestfalen hatte ein Theaterprojekt zum Thema „Sexueller Missbrauch“ angeboten. Die Präventionsveranstaltung „Mein Körper gehört mir“ sollte die Schüler sensibilisieren und stärken. Eltern, die einer baptistischen Gemeinde angehören, hatten ihre Kinder am Projekttag zu Hause behalten. Damit hatten sie gegen die Schulpflicht ihrer Kinder verstoßen und wurden zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro verurteilt. Dagegen legten sie Beschwerde ein, weil sie sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt fühlten. Die gläubigen Eltern warfen der Schule vor, das Theaterprojekt erziehe zu „freier Sexualität“ und – wie sueddeutsche.de berichtete – zu „Pädophilie“.

Karlsruhe wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Die Schule habe in diesem Fall die gebotene Neutralität und Toleranz gegenüber erzieherischen Vorstellungen der Eltern gewahrt, so das Bundesverfassungsgericht. Die Lehrer müssten dafür sorgen, dass eine „Indoktrination der Schüler etwa auf dem Gebiet der Sexualerziehung“ unterbleibe.

Auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts ist die entsprechende Pressemitteilung nachzulesen. Über die Entscheidung berichteten unter anderem sueddeutsche.de und Zeit Online.